# Batteriepass selbst bauen oder kaufen: Aufwand, Risiken und die Arbeit nach dem Start

> Was eine eigene Batteriepass-Lösung umfasst: Bausteine, Betrieb bis zum Recycling der Batterie, kommende Rechtsakte und unsere Aufwandsschätzung.

Was eine eigene Batteriepass-Lösung umfasst: Bausteine, Betrieb bis zum Recycling der Batterie, kommende Rechtsakte und unsere Aufwandsschätzung.

Von [BatteryPass-Redaktion](https://kabin.sh/ueber-uns#batterypass-team)Veröffentlicht: 25. Oktober 2026Aktualisiert: 25. Oktober 2026Fakten geprüft: 25. Oktober 202613 Min. Lesezeit

## Kurz gesagt

Einen Batteriepass selbst zu bauen heißt nicht nur, ein Formular und einen QR-Code zu programmieren. Dazu gehören Zugriffsebenen, Prüfabläufe, Schutz der Integrität, die Registrierung und ein Betrieb, der den Pass verfügbar hält, bis die Batterie recycelt ist, auch ohne Ihr Unternehmen. Eigenbau lohnt sich vor allem mit eigenem Entwicklungsteam, vielen Modellen und vorhandener Datenplattform.

## Wichtige Fakten

- Verfügbarkeit

  Auch wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht oder seine Tätigkeit in der Union einstellt [Quelle](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_78)

- Ende des Passes

  Erst wenn die Batterie recycelt ist; eine feste Frist gibt es nicht [Quelle](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_77)

- Inhalt kann sich ändern

  Die Kommission kann Anhang XIII per delegiertem Rechtsakt ändern [Quelle](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_77)

- Registrierung

  Kennung ins EU-Register; Überprüfung etwa per qualifiziertem elektronischem Siegel, höchstens drei Jahre gültig [Quelle](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1778/oj/deu#art_4)

- Start der Passpflicht

  18\. Februar 2027 [Quelle](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_77)

Selbst bauen lohnt sich, wenn Sie ein dauerhaftes Entwicklungsteam haben, viele Batteriemodelle führen, Ihre Daten schon strukturiert in PLM, MES oder einer eigenen Datenplattform liegen und Sie bereit sind, die Lösung zu betreiben, bis Ihre Batterien recycelt sind. Für Unternehmen mit wenigen Modellen und ohne eigenes Entwicklungsteam spricht meist mehr für das Kaufen. Der größte Teil der Arbeit liegt nicht im Aufbau, sondern im Betrieb über viele Jahre und in den Änderungen, die noch kommen.

Wir verkaufen selbst eine solche Software; lesen Sie die Schätzungen auf dieser Seite mit diesem Wissen. Wie Sie Anbieter vergleichen, beschreibt die Seite [Batteriepass-Software auswählen](https://kabin.sh/batteriepass-software-auswahl); was der Pass rechtlich verlangt, der [Leitfaden zum Batteriepass](https://kabin.sh/batteriepass).

## Was gehört zu einer Batteriepass-Lösung?

Mehr als ein Formular und ein QR-Code. Aus Art. 77 und 78 der Batterieverordnung, Anhang XIII und der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum Register ergeben sich diese Aufgaben:

- **Inhalt nach Kategorie.** Anhang XIII gilt „in dem für die Kategorie oder Unterkategorie der betreffenden Batterie geltenden Umfang“ (Art. 77 Abs. 2). Welche Datenpunkte zum Start Pflicht, bedingt oder noch nicht verlangt sind, ordnet der unverbindliche Leitfaden der Kommission in Version 2.0 ein. Unsere [Datenfelder](https://kabin.sh/batteriepass/datenfelder) zeigen, wie viele Felder das je Kategorie sind.
- **Modell und einzelne Batterie.** Der Pass enthält Modellangaben und Angaben zur einzelnen Batterie, auch aus ihrer Nutzung (Art. 77 Abs. 2). Sie brauchen also ein Datenmodell mit Modell, technischem Stand und Einheit.
- **Kennung und QR-Code.** Der Pass ist über einen QR-Code erreichbar, der mit einer individuellen Kennung nach ISO/IEC 15459 oder gleichwertigen Normen verknüpft ist (Art. 77 Abs. 3). Der Code wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf die Batterie gedruckt oder graviert (Art. 13 Abs. 7).
- **Zugriffsebenen.** Öffentliche Angaben, Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und Angaben nur für notifizierte Stellen, Marktüberwachungsbehörden und Kommission (Art. 77 Abs. 2); Rechte zum Ändern beschränkt (Art. 78 Buchstabe f).
- **Integrität und Sicherheit.** Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten, ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz vor Betrug (Art. 78 Buchstaben g und h).
- **Zustandsdaten.** Alterungszustand und Nutzungsdaten wie Zyklen, negative Ereignisse, Temperatur und Ladezustand (Anhang XIII Nummer 4, Art. 14).
- **Zweites Leben.** Ein neuer Pass für umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien, verknüpft mit dem Original (Art. 77 Abs. 7).
- **Registrierung.** Die individuelle Kennung wird in das Register für digitale Produktpässe hochgeladen (Art. 77 Abs. 10), über die Benutzeroberfläche oder die API des Registers (Art. 8 Abs. 6 der Durchführungsverordnung).
- **Offene Daten.** Maschinenlesbar, strukturiert, durchsuchbar und übertragbar ohne Anbieterbindung (Art. 77 Abs. 5).
- **Verfügbarkeit.** Der Pass bleibt verfügbar, auch wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht (Art. 78 Buchstabe e), und erlischt erst nach dem Recycling (Art. 77 Abs. 8).

Dazu kommt, was die Verordnung nicht ausdrücklich verlangt, aber jeder braucht: Import aus Tabellen und ERP, Anfragen an Lieferanten (die nach Art. 39 die nötigen Informationen kostenlos liefern müssen), Nachweise, eine Prüfung vor der Veröffentlichung und ein Protokoll, wer was geändert hat.

## Wie viel Aufwand steckt in einem Eigenbau?

Die folgende Tabelle ist **unsere eigene Schätzung** in Personenwochen (PW), keine Messung und keine Studie. Sie gilt für eine Batteriekategorie, ein Team mit Erfahrung in Webanwendungen und Sicherheit, eine vorhandene Betriebsumgebung und eine einfache Anbindung an ein ERP. Nicht enthalten sind die Datensammlung selbst, die beim Kaufen genauso anfällt, und Rechtsberatung.

| Baustein                        | Was Sie bauen                                                                        | Aufbau                | Was Sie betreiben                                         | Was sich später ändert                                                            |
| ------------------------------- | ------------------------------------------------------------------------------------ | --------------------- | --------------------------------------------------------- | --------------------------------------------------------------------------------- |
| Datenmodell und Feldkatalog     | Felder nach Anhang XIII je Kategorie, Anforderungsstatus, Prüfregeln                 | 4 bis 8 PW            | Abgleich mit Leitfaden und Rechtsakten                    | Anhang XIII per delegiertem Rechtsakt; Datenmodelle im semantischen Datenspeicher |
| Modell, Version, Einheit        | Stammdaten, technische Stände, Einheiten mit Seriennummer                            | 4 bis 8 PW            | Pflege bei Modelländerungen                               | weitere Kategorien                                                                |
| Import und ERP-Anbindung        | Dateiimport mit Prüfbericht, Schnittstelle zu ERP oder MES                           | 4 bis 8 PW            | Fehlerbehandlung, ERP-Updates                             | neue Felder, neue ERP-Versionen                                                   |
| Lieferantendaten                | Anfragen an Externe ohne eigenes Konto, Nachweise                                    | 3 bis 5 PW            | Zugänge, Erinnerungen                                     | CO₂-Fußabdruck und Rezyklatgehalt, sobald die Rechtsakte gelten                   |
| Herkunft, Prüfung, Protokoll    | Werte ersetzen statt überschreiben, Freigabe, Änderungsprotokoll                     | 4 bis 8 PW            | Rollen und Rechte pflegen                                 | Vorgaben aus dem Rechtsakt nach Art. 77 Abs. 9                                    |
| Kennung, Weiterleitung, QR-Code | Kennung nach ISO/IEC 15459 (etwa GS1 Digital Link), Weiterleitungsdienst, Druckdaten | 2 bis 4 PW            | Domain und Weiterleitung, bis die Batterien recycelt sind | Normen per delegiertem Rechtsakt (Art. 77 Abs. 3)                                 |
| Zugriffsebenen                  | Filter auf dem Server, Zugang für Berechtigte, Protokoll der Abrufe                  | 4 bis 8 PW            | Freigaben, Anfragen von Berechtigten                      | Durchführungsrechtsakt nach Art. 77 Abs. 9                                        |
| Versionen und Signaturen        | Veröffentlichte Versionen, Signatur, Schlüsselverwaltung                             | 2 bis 5 PW            | Schlüsselwechsel, Schutz der privaten Schlüssel           | mögliche Vorgaben aus Normen                                                      |
| Zustandsdaten                   | Schnittstelle für BMS- oder Servicedaten je Einheit                                  | 2 bis 5 PW            | Datenqualität, Ausfälle der Zulieferung                   | Parameter und Häufigkeit                                                          |
| Zweites Leben                   | Neuer Pass mit Verknüpfung zum Original                                              | 1 bis 3 PW            | Anfragen von Umnutzern                                    | Vorgaben im Datenmodell                                                           |
| Registrierung im EU-Register    | Übermittlung der Kennungen, Fehlerbehandlung, Nachweis der Registrierung             | 3 bis 6 PW, unsicher  | Erneuerung der Überprüfung spätestens nach drei Jahren    | Schnittstelle und semantischer Datenspeicher für Batterien noch nicht vollständig |
| Export                          | Vollständiger Export in dokumentierten Formaten                                      | 2 bis 4 PW            | Formatpflege                                              | Datenmodell der Kommission                                                        |
| Betrieb und Sicherheit          | Anmeldung, Rollen, Sicherung, Überwachung, Härtung                                   | 4 bis 8 PW            | Bereitschaft, Updates, Wiederherstellungstests            | harmonisierte Normen zu Art. 78 (bisher keine)                                    |
| **Summe**                       |                                                                                      | **etwa 40 bis 80 PW** | **laufend etwa 10 bis 25 PW im Jahr**                     |                                                                                   |

Bausteine eines Eigenbaus: was Sie bauen, was Sie betreiben, was sich später ändert (unsere Schätzung)

Die Spannen sind breit, weil der Aufwand vor allem von zwei Dingen abhängt: wie sauber Ihre Daten heute schon vorliegen und wie viel Sie an bestehende Systeme anbinden. Die Zahl für die Registrierung ist am unsichersten, weil die Schnittstelle des Registers für Batterien bei unserer Prüfung am 25. Oktober 2026 noch nicht vollständig war.

## Welche Arbeit kommt nach dem Start?

Der Aufbau ist ein Projekt, der Betrieb eine Daueraufgabe. Fünf Bereiche verlangen dauerhaft Aufmerksamkeit.

**Rechtsakte verfolgen und umsetzen.** Mehrere Rechtsakte, die den Inhalt oder den Zugang zum Pass betreffen, fehlen noch: der Durchführungsrechtsakt zu den Zugangsrechten (Art. 77 Abs. 9, seit Oktober 2026 als Entwurf in der Rückmeldung), die Methoden für CO₂-Fußabdruck und Rezyklatgehalt (Art. 7 und 8), die Mindestwerte für Industriebatterien (Art. 10 Abs. 5) und die Vorgaben für Etiketten (Art. 13 Abs. 10). Außerdem kann die Kommission Anhang XIII per delegiertem Rechtsakt ändern (Art. 77 Abs. 2). Jeder dieser Schritte kann Felder, Prüfregeln oder Zugriffsrechte verändern. Den aktuellen Stand führen wir im [Umsetzungsstand](https://kabin.sh/batteriepass/umsetzungsstand).

**Dem Datenmodell der Kommission folgen.** Alle Daten eines digitalen Produktpasses sollen nach den Datenmodellen und Definitionen im semantischen Datenspeicher des Registers strukturiert sein; diese Modelle werden versioniert (Art. 11 Abs. 3 und 4 der Durchführungsverordnung). Für Batterien ist der Datenspeicher noch nicht vollständig (FAQ 11.1). Sobald Datenpunkte verpflichtend oder optional werden, kommt eine neue Version des Modells (FAQ 7.6). Ein Eigenbau muss jede dieser Versionen nachziehen.

**Registrierung am Laufen halten.** Juristische Personen weisen ihre Identität mit einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigung nach. Der Status gilt bis zum Ablauf dieses Mittels, höchstens drei Jahre; danach können Sie keine neuen Pässe registrieren und keine Daten ändern, bis die Überprüfung wiederholt ist (Art. 4 Abs. 4 der Durchführungsverordnung). Das Register prüft bei jeder Registrierung automatisch semantische Übereinstimmung und Granularität (Art. 8 Abs. 7); Ihre Software muss mit Ablehnungen umgehen können.

**Schlüssel und Signaturen pflegen.** Die Verordnung schreibt keine bestimmte Technik vor, nur Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität (Art. 78 Buchstabe g; FAQ 11.3). Wer Passversionen signiert, muss private Schlüssel schützen, Schlüssel wechseln können und die öffentlichen Schlüssel so lange veröffentlichen, wie jemand alte Versionen prüfen will.

**Zustandsdaten aufnehmen.** Zustandsdaten sind mindestens dann zu aktualisieren, wenn sich der Status der Batterie ändert oder eine Änderung erwogen wird, etwa vor einer Umnutzung; häufiger, wenn der Zweck es verlangt und es technisch machbar und verhältnismäßig ist (FAQ 8.3). Ihre Lösung muss also Messwerte aus BMS, Monitoring oder Service über Jahre annehmen, auch wenn Zulieferungen ausfallen.

## Wie bleibt ein selbst gebauter Pass verfügbar, wenn es Sie nicht mehr gibt?

Diese Frage bleibt beim Eigenbau leicht offen. Art. 78 Buchstabe e verlangt, dass der Pass verfügbar bleibt, auch wenn der verantwortliche Wirtschaftsakteur nicht mehr besteht oder seine Tätigkeit in der Union einstellt. Wie das geschehen soll, sagt die Batterieverordnung nicht.

Die Ökodesign-Verordnung beantwortet dieselbe Frage für ihre Produkte mit einer Sicherungskopie bei einem unabhängigen Digitalproduktpass-Dienstleister (Art. 10 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1781). Für Batterien gilt diese Pflicht nicht, sie zeigt aber, wie der EU-Gesetzgeber dasselbe Risiko bei anderen Produkten löst. Für einen Eigenbau heißt das praktisch:

1. Die QR-Adresse liegt auf einer Domain, deren Weiterbetrieb unabhängig vom laufenden Geschäft geregelt ist.
2. Eine aktuelle Kopie der veröffentlichten Pässe liegt bei einem unabhängigen Dritten, der sie ausliefern darf.
3. Die Kennungen und das Exportformat sind dokumentiert, damit ein anderer Betreiber übernehmen kann.
4. Im Register lassen sich registrierte Pässe an einen anderen überprüften Wirtschaftsteilnehmer übertragen, der die Pflichten übernimmt (Art. 6a der Durchführungsverordnung).

Beim Kaufen stellt sich dieselbe Frage zweimal: für Ihr Unternehmen und für den Anbieter. Die Seite [Batteriepass-Software auswählen](https://kabin.sh/batteriepass-software-auswahl) nennt die Fragen dazu.

## Wann spricht mehr für Eigenbau, wann für Kauf?

Keine einzelne Zeile entscheidet. Zählen Sie, auf welcher Seite Ihre Antworten überwiegend liegen.

| Ausgangslage            | Spricht für Eigenbau                                                                      | Spricht für Kauf                                                  |
| ----------------------- | ----------------------------------------------------------------------------------------- | ----------------------------------------------------------------- |
| Entwicklungsteam        | Eigenes, dauerhaftes Team mit Erfahrung in Webanwendungen und Sicherheit                  | Kein eigenes Team oder nur Projektkapazität                       |
| Modelle und Stückzahlen | Viele Modelle, hohe Stückzahlen, mehrere Kategorien                                       | Wenige Modelle, Hunderte bis wenige Tausend Einheiten im Jahr     |
| Vorhandene Systeme      | PLM, MES und eine eigene Datenplattform liefern die Daten schon strukturiert              | Daten verteilt auf Tabellen, ERP-Exporte und PDF-Dateien          |
| Integration             | Der Pass soll tief in Fertigung, Service und eigene Portale eingebettet sein              | Ein Standardablauf genügt, angebunden über eine Schnittstelle     |
| Zeit                    | Genug Vorlauf bis zum 18. Februar 2027, mit Puffer für Tests                              | Der Stichtag ist knapp                                            |
| Langer Betrieb          | Betrieb über die Lebensdauer Ihrer Batterien gesichert, auch nach Umbauten im Unternehmen | Der Betrieb soll nicht an einzelnen Personen hängen               |
| Rechtsänderungen        | Eigene Fachleute verfolgen Rechtsakte und setzen sie um                                   | Sie wollen das beim Anbieter gebündelt wissen                     |
| Datenhaltung            | Strenge Vorgaben gegen externe Speicherung                                                | Externer Betrieb mit Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist möglich |

Entscheidungshilfe: selbst bauen oder kaufen

Oft ist ein Mittelweg sinnvoll: die Passplattform kaufen und die Anbindung an ERP, MES oder BMS selbst bauen. Dann bleiben die Daten dort, wo sie entstehen, und der Anbieter hält die Software bei neuen rechtlichen Anforderungen aktuell. Wie solche Anbindungen aussehen, zeigen unsere [Integrationsmuster](https://kabin.sh/integrationen). Lassen Sie von einem Beratungshaus bauen, sichern Sie sich im Vertrag die Rechte am Code und klären Sie, wer ihn nach Projektende pflegt.

## Welche Risiken werden beim Eigenbau unterschätzt?

- **Zugriffsebenen im Browser statt auf dem Server.** Wenn die öffentliche Seite alle Daten lädt und nur einen Teil anzeigt, sind die geschützten Angaben öffentlich.
- **Überschreiben statt Versionieren.** Ohne Verlauf können Sie nicht zeigen, welcher Wert zu welchem Zeitpunkt galt und wer ihn freigegeben hat. Mehr dazu im Beitrag [Herkunft und Vier-Augen-Prüfung](https://kabin.sh/blog/herkunft-und-vier-augen-pruefung-batteriepass).
- **Eine QR-Adresse auf einem Projekt- oder Testserver.** Gedruckte Codes lassen sich nicht mehr ändern.
- **Fest verdrahtete Felder.** Ändert sich Anhang XIII, wird aus einer Konfiguration ein Umbau.
- **Registrierung als „später“.** Ein qualifiziertes elektronisches Siegel und die Überprüfung im Register brauchen Vorlauf.
- **Wissen bei einer Person.** Eine Lösung, die nur ein Entwickler versteht, hält nicht so lange wie Ihre Batterien.

## Welche Risiken hat das Kaufen?

Auch sie sind real: Anbieterbindung, wenn Export oder QR-Adresse nicht in Ihrer Hand sind; der Fortbestand junger Anbieter; Funktionen, die nicht zu Ihren Abläufen passen; Preise, die sich ändern; und Daten, die außer Haus liegen. Gegen das meiste helfen ein vollständiger Export, eine QR-Adresse, die Sie umziehen können, und klare Regeln im Vertrag. Art. 78 Buchstabe d verbietet einem beauftragten Anbieter ohnehin, Ihre Passdaten zu verkaufen oder über den Dienst hinaus zu verwenden.

## Wo steht BatteryPass?

BatteryPass ist eine Plattform zum Kaufen, mit einer API, über die Sie ERP, MES und BMS selbst anbinden. Kein Kunde nutzt BatteryPass bisher im Produktivbetrieb. Die meisten Bausteine der Tabelle oben, von Import und Prüfung über Zugriffsebenen und signierte Versionen bis zum vollständigen Export, sind im Test im Test. Der Zugang zu geschützten Ebenen ist bis zum Rechtsakt nach Art. 77 Abs. 9 eingeschränkt eingeschränkt; verwaltete ERP-Verbindungen und die Übermittlung an das EU-Register sind geplant geplant. Die Verantwortung für die Daten bleibt bei Ihnen. Mehr auf der [Produktseite](https://kabin.sh/produkt) und für Entwickler auf der Seite [Entwickler](https://kabin.sh/entwickler).

Ihre Daten, ein geprüfter Batteriepass

Wir zeigen Ihnen in 30 Minuten, wie Ihre vorhandenen Tabellen, Lieferantendaten und Seriennummern zu einem gepflegten Batteriepass werden.

[Demo anfragen](https://kabin.sh/kontakt)[Beispiel-Batteriepass ansehen](https://kabin.sh/beispiel-batteriepass)

## Häufige Fragen

### Wie lange dauert es, eine eigene Batteriepass-Lösung zu bauen?

Nach unserer Schätzung etwa 40 bis 80 Personenwochen für eine Batteriekategorie, mit einem erfahrenen Team und vorhandenem Betrieb, dazu laufend etwa 10 bis 25 Personenwochen im Jahr. Das ist eine Einschätzung, keine Messung. Die Datensammlung selbst ist darin nicht enthalten; sie fällt beim Kaufen genauso an.

### Reichen eine Excel-Liste und eine statische Webseite je Batterie?

Für die öffentlichen Angaben eines kleinen Bestands lässt sich das technisch abbilden. Die geschützten Ebenen, die Aktualisierung von Zustandsdaten, die Registrierung und die Verfügbarkeit nach Art. 78 Buchstabe e lösen Sie damit nicht.

### Müssen wir die Passdaten selbst speichern?

Sie oder jemand, den Sie beauftragen (Art. 78 Buchstabe c). Das EU-Register speichert den Pass nicht; es erfasst vor allem Registrierung und Metadaten (FAQ der Kommission, Frage 6.5).

### Brauchen wir für das EU-Register ein qualifiziertes elektronisches Siegel?

Juristische Personen weisen Identität und Niederlassung mit einem qualifizierten elektronischen Siegel oder einer qualifizierten elektronischen Attributsbescheinigung nach (Art. 4 Abs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778). Der Status gilt höchstens drei Jahre und muss dann erneuert werden.

### Schreibt die Verordnung Signaturen für den Batteriepass vor?

Nicht ausdrücklich. Art. 78 Buchstabe g verlangt, dass Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten gewährleistet sind; eine bestimmte Technik nennt die Verordnung nicht. Signierte Versionen sind ein Weg, das nachprüfbar zu machen, verlangen aber eine sorgfältige Schlüsselverwaltung.

### Was passiert mit selbst gebauten Pässen, wenn unser Unternehmen nicht mehr besteht?

Der Pass muss trotzdem verfügbar bleiben (Art. 78 Buchstabe e). Wer selbst baut, braucht dafür eine Regelung, die nicht vom eigenen Unternehmen abhängt, etwa eine Kopie bei einem unabhängigen Dritten und eine übertragbare QR-Adresse.

### Können wir später vom Eigenbau auf eine gekaufte Lösung wechseln oder umgekehrt?

Ja, wenn Kennungen und QR-Adresse in Ihrer Hand sind und alle Daten mit Verlauf exportierbar sind. Art. 77 Abs. 5 verlangt ohnehin Übertragbarkeit ohne Anbieterbindung; planen Sie das von Anfang an.

## Quellen

1. [Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77: Batteriepass](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_77) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
2. [Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 78: Technische Gestaltung und Einsatz des Batteriepasses](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_78) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
3. [Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 13: Kennzeichnung und QR-Code](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_13) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
4. [Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 14: Alterungszustand und voraussichtliche Lebensdauer](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_14) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
5. [Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 39: Pflichten der Zulieferer von Batteriezellen und Batteriemodulen](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#art_39) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
6. [Verordnung (EU) 2023/1542, Anhang XIII: In den Batteriepass aufzunehmende Informationen](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1542/oj/deu#anx_XIII) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
7. [Verordnung (EU) 2023/1542, konsolidierte Fassung mit Artikel 77 Absatz 10 (Hochladen der Kennung in das Register)](http://data.europa.eu/eli/reg/2023/1542/2026-08-13#art_77) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
8. [Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum Register für digitale Produktpässe, Artikel 4: Überprüfungsanforderungen für Wirtschaftsteilnehmer](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1778/oj/deu#art_4) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
9. [Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Artikel 8: Registrierung eines digitalen Produktpasses](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1778/oj/deu#art_8) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
10. [Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, Artikel 11 und 12: Datenmodelle und semantischer Datenspeicher](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1778/oj/deu#art_11) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
11. [Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung), Artikel 10: Anforderungen an den digitalen Produktpass (Sicherungskopie, Absatz 4)](https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj/deu#art_10) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
12. [Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 über harmonisierte Normen für digitale Produktpässe](https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2026/1736/oj/deu) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
13. [EU Digital Product Passport FAQ for Batteries (Fragen 5.1, 6.5, 7.6, 8.3, 11.1, 11.3)](https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/digital-product-passport/eu-digital-product-passport-faq-batteries_en) · Europäische Kommission, GD GROW · abgerufen am 25. Oktober 2026
14. [Digital Batteries Passport: data points by category, Version 2.0 (unverbindlicher Leitfaden)](https://single-market-economy.ec.europa.eu/document/download/cd1e5e6c-4a4a-4b99-995a-49eb6916187e_en?filename=Digital+Batteries+Passport+-+data+point+by+category.pdf) · Europäische Kommission, GD GROW · abgerufen am 25. Oktober 2026
15. [Ihre Meinung zählt: Zugangsrechte zu bestimmten Teilen des Batteriepasses (Entwurf, Initiative 16473)](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16473-Batteries-access-rights-to-certain-parts-of-the-battery-passport_de) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
16. [GS1 Digital Link Standard](https://www.gs1.org/standards/gs1-digital-link) · GS1 · abgerufen am 25. Oktober 2026

Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder, wie wir ihn am 25. Oktober 2026 an den verlinkten Primärquellen geprüft haben. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Text im Amtsblatt der EU.

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