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BatteryPass

Umsetzungsstand des EU-Batteriepasses: Rechtsakte, Normen und Register

Welche Rechtsakte, Normen und Leitlinien zum Batteriepass fehlen noch? Der Tracker mit Status, letzter Änderung und Quelle je Eintrag, an Primärquellen geprüft.

Von Veröffentlicht: Aktualisiert: Fakten geprüft: 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Stand 25. Oktober 2026 fehlen für den Batteriepass noch die Zugangsrechte bei berechtigtem Interesse, die Kennzeichnungsregeln, Methode und Format des CO₂-Fußabdrucks, die Mindestwerte für Industriebatterien und die Rezyklatmethode. In Kraft oder in Betrieb sind das EU-Register, sechs Normen für digitale Produktpässe, die erste harmonisierte Batterienorm und in Deutschland das BattDG.

Wichtige Fakten

Zugangsrechte (Art. 77 Abs. 9)
Entwurf; Rückmeldung bis 16. November 2026 Quelle
Mindestwerte für Industriebatterien (Art. 10 Abs. 5)
Entwurf; Rückmeldung bis 27. Oktober 2026 Quelle
CO₂-Methode und -Format für Elektrofahrzeugbatterien
Entwürfe von 2024, nicht erlassen Quelle
Erste harmonisierte Norm zur Batterieverordnung
EN 18060:2025 für Elektrofahrzeugbatterien, seit 16. September 2026 Quelle
EU-Register für digitale Produktpässe
Gestartet am 20. Juli 2026, Durchführungsverordnung in Kraft seit 6. August 2026 Quelle
Bußgeld in Deutschland
Bis zu 10.000 €, wenn Passangaben nicht korrekt, vollständig und aktuell sind Quelle

Stand 25. Oktober 2026 fehlen für den Batteriepass vor allem Rechtsakte der Kommission. Zu den Zugangsrechten bei berechtigtem Interesse und zu den Mindestwerten für Industriebatterien läuft gerade die öffentliche Rückmeldung zu Entwürfen. Kennzeichnungsregeln, Methode und Format des CO₂-Fußabdrucks für Elektrofahrzeugbatterien und die Rezyklatmethode liegen als Entwürfe vor, sind aber nicht erlassen; die CO₂-Methode für Industriebatterien ist nur geplant. In Kraft oder in Betrieb sind dagegen das EU-Register mit seiner Durchführungsverordnung, sechs Normen für digitale Produktpässe, die erste harmonisierte Norm zur Batterieverordnung und in Deutschland die Bußgeldvorschriften des BattDG. Am Start der Passpflicht am ändert keiner der fehlenden Rechtsakte etwas.

Wie prüfen wir den Stand?

Jeder Eintrag stützt sich auf eine Primärquelle, die wir verlinken:

  • „Ihre Meinung zählt“ („Have your say“), das Portal der Kommission, für geplante Initiativen, Entwürfe und Rückmeldefristen;
  • das Amtsblatt der EU über EUR-Lex für erlassene Rechtsakte und die Fundstellen harmonisierter Normen;
  • die Seiten der Kommission zum digitalen Produktpass, vor allem die FAQ für Batterien, für das Register und die Leitfäden;
  • gesetze-im-internet.de für das deutsche Recht.

Wir prüfen die betroffenen Einträge, sobald wir eine neue Veröffentlichung im Amtsblatt oder auf „Ihre Meinung zählt“ bemerken. Einen festen Rhythmus versprechen wir nicht. Deshalb nennt jede Zeile das Datum unserer letzten Prüfung, und der Kopf der Tabelle zeigt den Stand des ganzen Trackers. „Letzte Änderung“ ist der Tag, an dem sich der Status zuletzt geändert hat: der Beginn der jüngsten Rückmeldephase, die Veröffentlichung im Amtsblatt oder das Inkrafttreten.

StatusBedeutung
in KraftRechtsakt, Beschluss oder Gesetz ist veröffentlicht und in Kraft.
erlassenDas Dokument ist angenommen und veröffentlicht; bei Leitfäden der Kommission heißt das: die aktuelle Fassung liegt vor.
EntwurfEin Entwurf ist veröffentlicht, meist zur Rückmeldung; erlassen ist noch nichts.
geplantDie Kommission führt die Initiative als geplant; einen Entwurf gibt es nicht.
VorschlagEin Gesetzgebungsvorschlag liegt Europäischem Parlament und Rat vor.
nicht veröffentlichtDas Dokument ist fällig, wir haben es aber nicht gefunden.
Die Status im Tracker

Ist eine gesetzliche Frist verstrichen und der Rechtsakt noch nicht da, steht neben der Frist „Frist verstrichen“.

Wie ist der Stand im Einzelnen?

Stand des Trackers: 25. Oktober 2026. Jede Zeile nennt ihre Quelle und das Datum unserer letzten Prüfung.

GegenstandStatusLetzte ÄnderungQuelle
Delegierte und Durchführungsrechtsakte
Zugangsrechte für Personen mit berechtigtem InteresseDurchführungsrechtsakt nach Art. 77 Abs. 9 der Verordnung (EU) 2023/1542EntwurfFrist: Frist verstrichenEntwurf auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht; Rückmeldung bis 16. November 2026.Als Nächstes: Ende der Rückmeldung am 16. November 2026. Erlassen wird der Rechtsakt im Prüfverfahren mit dem Ausschuss der Mitgliedstaaten (Art. 90 Abs. 3).Have your say, initiative 16473: access rights to certain parts of the battery passportEuropean Commission · Geprüft:
Harmonisierte Spezifikationen für die KennzeichnungDurchführungsrechtsakt nach Art. 13 Abs. 10 der Verordnung (EU) 2023/1542EntwurfFrist: Frist verstrichenEntwurf auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht, Rückmeldung bis 26. Januar 2026. Seitdem nicht erlassen; die Etikettpflicht nach Art. 13 Abs. 1 bis 3 gilt erst 18 Monate nach Inkrafttreten.Have your say, initiative 14456: batteries, definition of labelling requirementsEuropean Commission · Geprüft:
Methode für den CO₂-Fußabdruck von ElektrofahrzeugbatterienDelegierter Rechtsakt nach Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 4 Buchst. a der Verordnung (EU) 2023/1542EntwurfFrist: Frist verstrichenEntwurf auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht, Rückmeldung bis 28. Mai 2024. Seitdem nicht erlassen; die Frist der Kommission ist seit 2024 abgelaufen.Have your say, initiative 13877: carbon footprint methodology for electric vehicle batteriesEuropean Commission · Geprüft:
Format der Erklärung zum CO₂-FußabdruckDurchführungsrechtsakt nach Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 4 Buchst. b der Verordnung (EU) 2023/1542EntwurfFrist: Frist verstrichenEntwurf auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht, Rückmeldung bis 28. Mai 2024. Seitdem nicht erlassen; die erste Frist (Elektrofahrzeugbatterien) ist seit 2024 abgelaufen.Have your say, initiative 13878: format of the carbon footprint declaration for batteriesEuropean Commission · Geprüft:
Methode für den CO₂-Fußabdruck von IndustriebatterienDelegierter Rechtsakt nach Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 4 Buchst. a der Verordnung (EU) 2023/1542geplantFrist: Frist verstrichenAls geplante Initiative auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht. Ein Entwurf liegt nicht vor; die Frist der Kommission ist seit 2025 abgelaufen.Have your say, initiative 14313: carbon footprint methodology for industrial batteriesEuropean Commission · Geprüft:
Mindestwerte für Leistung und Haltbarkeit wiederaufladbarer IndustriebatterienDelegierter Rechtsakt nach Art. 10 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2023/1542EntwurfFrist: Frist verstrichenEntwurf auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht; Rückmeldung bis 27. Oktober 2026.Als Nächstes: Ende der Rückmeldung am 27. Oktober 2026. Nach der Annahme können Europäisches Parlament und Rat binnen drei Monaten Einwände erheben, verlängerbar um zwei Monate (Art. 89 Abs. 6).Have your say, initiative 14460: minimum values for the electrochemical performance and durability of rechargeable industrial batteriesEuropean Commission · Geprüft:
Methode für Berechnung und Prüfung des RezyklatanteilsDelegierter Rechtsakt nach Art. 8 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542EntwurfFrist: Frist verstrichenEntwurf auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht; die Rückmeldung lief vier Wochen. Seitdem nicht erlassen.Have your say, initiative 14858: methodology for calculation and verification of recycled content in batteriesEuropean Commission · Geprüft:
Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der SorgfaltspflichtenDurchführungsrechtsakt nach Art. 53 Abs. 1 und delegierter Rechtsakt nach Art. 53 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2023/1542geplantBeide Rechtsakte als geplante Initiativen auf „Ihre Meinung zählt“ veröffentlicht (14310 und 14311). Entwürfe liegen nicht vor; eine Frist setzt die Verordnung nicht.Have your say, initiative 14311: criteria and methodology for the assessment and recognition of battery due diligence schemesEuropean Commission · Geprüft:
Normen
Harmonisierte Normen zur BatterieverordnungArt. 15 der Verordnung (EU) 2023/1542; Normungsauftrag C(2021) 8614in KraftErste Fundstelle im Amtsblatt: EN 18060:2025 zu Leistung und Haltbarkeit von Elektrofahrzeugbatterien (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048). Für stationäre und andere Industriebatterien gibt es noch keine harmonisierte Norm.Commission Implementing Decision (EU) 2026/2048 on the harmonised standard for batteriesPublications Office of the European Union (EUR-Lex) · Geprüft:
Harmonisierte Normen für digitale ProduktpässeArt. 39 bis 41 der Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung); Normungsauftrag C(2024) 5423in KraftSechs Normen im Amtsblatt (Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736): EN 18216, 18219, 18220, 18221, 18222 und 18223. Sie begründen eine Konformitätsvermutung für Art. 10 und 11 der Ökodesign-Verordnung, nicht für die Batterieverordnung.Als Nächstes: Laut FAQ der Kommission (Frage 1.3) sind sechs der acht DPP-Normen zitiert; zwei fehlen noch.Commission Implementing Decision (EU) 2026/1736 on harmonised standards for digital product passportsPublications Office of the European Union (EUR-Lex) · Geprüft:
EU-Register für digitale Produktpässe
EU-Register für digitale ProduktpässeArt. 13 der Verordnung (EU) 2024/1781; Art. 77 Abs. 10 der Verordnung (EU) 2023/1542; Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778in KraftFrist: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 in Kraft. Das Register selbst war kurz zuvor gestartet, mit Testumgebung und Helpdesk.Als Nächstes: Eine Schnittstelle (API) für Registrierungen ist laut FAQ der Kommission vorgesehen (Frage 5.1); daneben sind manuelle Registrierung und Massen-Upload möglich.Commission Implementing Regulation (EU) 2026/1778 on the digital product passport registryPublications Office of the European Union (EUR-Lex) · Geprüft:
Datenmodell für Batterien im semantischen DatenspeicherArt. 11 und 12 der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778geplantDie Durchführungsverordnung verpflichtet die Kommission, einen semantischen Datenspeicher mit den Datenmodellen der Produktpässe zu führen; alle Passdaten müssen diesen Modellen folgen.Als Nächstes: Laut FAQ der Kommission (Frage 11.1) wird der semantische Datenspeicher die Pflichtangaben für Batterien in die Struktur übersetzen, mit der das Register die Vollständigkeit prüft.European Commission, EU Digital Product Passport FAQ for BatteriesEuropean Commission, DG GROW · Geprüft:
Leitlinien der Kommission
Leitlinien zu den SorgfaltspflichtenArt. 48 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2023/1542 in der Fassung der Verordnung (EU) 2025/1561nicht veröffentlichtFrist: Frist verstrichenVerordnung (EU) 2025/1561 in Kraft; sie verschiebt die Frist für die Leitlinien. Im Amtsblatt fanden wir die Leitlinien bei unserer Prüfung nicht.Regulation (EU) 2025/1561 amending Regulation (EU) 2023/1542 as regards battery due diligencePublications Office of the European Union (EUR-Lex) · Geprüft:
Leitfaden der Kommission zu den Datenpunkten des BatteriepassesUnverbindliche Auslegungshilfe der KommissionerlassenVersion 2.0 mit 71 Datenpunkten; sie zeigt je Batteriekategorie, was zum Start der Passpflicht verpflichtend, optional, nur in bestimmten Fällen oder noch nicht erforderlich ist.Als Nächstes: Die Kommission will das Dokument laufend aktualisieren (FAQ, Frage 7.3).Digital Batteries Passport: data points by category, version 2.0European Commission, DG GROW · Geprüft:
Änderungen der Batterieverordnung
Umweltomnibus: Änderung der BatterieverordnungVorschlag COM(2025) 981, Verfahren 2025/0397(COD)VorschlagDie Kommission legt den Vorschlag vor: Herstellerbegriff, besonders besorgniserregende Stoffe auf dem Etikett, Austauschbarkeit von LV-Batterien auf Modulebene, Berichtspflichten. Den Batteriepass ändert er nicht.Proposal COM(2025) 981 amending Regulations (EU) 2023/1542 and (EU) 2024/1244Publications Office of the European Union (EUR-Lex) · Geprüft:
Nationale Regeln in Deutschland
Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)Art. 93 der Verordnung (EU) 2023/1542; §§ 60 und 61 BattDGin KraftFrist: In Kraft (BGBl. 2025 I Nr. 233), seither einmal geändert (BGBl. 2025 I Nr. 286). Wer nicht sicherstellt, dass die Passangaben korrekt, vollständig und aktuell sind, riskiert bis zu 10.000 € Bußgeld (§ 60 Abs. 2 Nr. 29, Abs. 3).Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · Geprüft:

Welche delegierten und Durchführungsrechtsakte fehlen?

Die meisten offenen Punkte sind Rechtsakte, die die Batterieverordnung der Kommission aufträgt. Am wichtigsten für den Pass ist der Durchführungsrechtsakt nach Art. 77 Abs. 9. Er soll festlegen, wer als Person mit berechtigtem Interesse gilt und welche geschützten Teile des Passes sie herunterladen, teilen und weiterverwenden darf. Der Entwurf nennt unter anderem Reparaturbetriebe, Wiederaufarbeiter, Umnutzer, Abfallbehandler, Recycler, Berufsbildungszentren und den Käufer der Batterie. Ein Entwurf ist kein Recht; bis zur Annahme kann sich jede dieser Zeilen ändern.

Weitere Fristen sind verstrichen: für die Kennzeichnungsregeln, für Methode und Format des CO₂-Fußabdrucks (bei Elektrofahrzeugbatterien seit 2024, bei Industriebatterien seit 2025), für die Mindestwerte bei Industriebatterien und für die Rezyklatmethode. Zur Anerkennung von Systemen, mit denen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten erfüllen können (Art. 53), führt die Kommission nur geplante Initiativen; eine Frist setzt die Verordnung dafür nicht.

Bei den meisten dieser Rechtsakte beginnt eine Pflicht erst nach dem Inkrafttreten: Das Etikett gilt 18 Monate nach den Kennzeichnungsregeln, die CO₂-Erklärung 12 oder 18 Monate nach Methode und Format, die Mindestwerte 18 Monate nach ihrem Rechtsakt und die Rezyklatdokumentation 24 Monate nach der Methode, jeweils frühestens am Stichtag des Gesetzes. Delegierte Rechtsakte treten außerdem erst in Kraft, wenn Europäisches Parlament und Rat innerhalb von drei Monaten keine Einwände erheben (Art. 89 Abs. 6). Die Rechenregel erklärt der Zeitplan.

Welche Normen gibt es schon?

Für Batterien selbst gibt es eine einzige harmonisierte Norm: EN 18060:2025 zu Leistung und Haltbarkeit von Elektrofahrzeugbatterien, im Amtsblatt seit . Für Batterien, die ihr entsprechen, gilt insoweit die Konformitätsvermutung nach Art. 15 Abs. 3. Für stationäre Speicher und andere Industriebatterien gibt es noch keine harmonisierte Norm. Dort bleibt es bei Art. 15 Abs. 1: Prüfungen, Messungen und Berechnungen nach zuverlässigen, genauen und reproduzierbaren Methoden, die den Stand der Technik berücksichtigen.

Für die Technik des Passes gibt es seit sechs harmonisierte Normen für digitale Produktpässe: Datenaustausch, Kennungen, Datenträger, Speicherung, Schnittstellen und Interoperabilität. Sie stützen sich auf die Ökodesign-Verordnung und begründen eine Konformitätsvermutung nur für deren Art. 10 und 11. Laut FAQ der Kommission sind damit sechs von acht DPP-Normen zitiert.

Wie weit ist das EU-Register?

Das Register für digitale Produktpässe ist seit in Betrieb, mit Testumgebung und Helpdesk. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 regelt, wie sich Wirtschaftsakteure ausweisen (etwa mit einem qualifizierten elektronischen Siegel), wie sie Pässe registrieren und welchen Nachweis sie erhalten. Im Register steht die individuelle Kennung jeder Batterie; den Pass selbst hält weiterhin der Wirtschaftsakteur oder ein von ihm beauftragter Dienstleister. Noch offen sind die Schnittstelle für Registrierungen und das Datenmodell für Batterien im semantischen Datenspeicher, gegen das das Register die Vollständigkeit prüfen soll. Die Übermittlung aus BatteryPass an das Register ist geplant geplant.

Welche Leitlinien der Kommission gibt es?

Der Leitfaden „Digital Batteries Passport: data points by category“ in Version 2.0 listet 71 Datenpunkte und zeigt je Kategorie, was zum Start Pflicht ist und was später kommt. Er ist, wie die FAQ für Batterien, nicht verbindlich, gibt aber die Lesart der Kommission wieder. Die Leitlinien zu den Sorgfaltspflichten nach Art. 48 Abs. 5 waren bis fällig; im Amtsblatt fanden wir sie nicht.

Was ändert der Umweltomnibus?

Die Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, die Batterieverordnung an einigen Stellen zu ändern: beim Herstellerbegriff, bei den gefährlichen Stoffen auf dem Etikett, bei der Austauschbarkeit von LV-Batterien und bei Berichtspflichten. Der Batteriepass ist davon nicht betroffen. Der Vorschlag ist noch kein Recht.

Welche Regeln gelten in Deutschland?

Deutschland hat die Sanktionen nach Art. 93 im Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) geregelt, in Kraft seit . Wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellt, dass die Angaben im Pass korrekt, vollständig und aktuell sind, handelt ordnungswidrig (§ 60 Abs. 2 Nr. 29); die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 €. Für Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten sieht § 60 bis zu 500.000 € vor.

Zitiervorschlag

Wenn Sie den Tracker zitieren, nennen Sie bitte das Stand-Datum:

BatteryPass, Umsetzungsstand des EU-Batteriepasses, Stand 25. Oktober 2026, https://kabin.sh/batteriepass/umsetzungsstand

Änderungen am Tracker

  • : Tracker veröffentlicht; alle Einträge an den Primärquellen geprüft.

Häufige Fragen

Welche Rechtsakte zum Batteriepass fehlen noch?

Bei unserer Prüfung am 25. Oktober 2026: der Durchführungsrechtsakt zu den Zugangsrechten (Art. 77 Abs. 9), die Kennzeichnungsregeln (Art. 13 Abs. 10), Methode und Format des CO₂-Fußabdrucks (Art. 7 Abs. 1), die Mindestwerte für wiederaufladbare Industriebatterien (Art. 10 Abs. 5), die Rezyklatmethode (Art. 8 Abs. 1) und die Anerkennung von Systemen zur Sorgfaltspflicht (Art. 53).

Verschiebt sich der Batteriepass, weil Rechtsakte fehlen?

Nein. Die Passpflicht beginnt nach Art. 77 Abs. 1 am 18. Februar 2027, ohne Bedingung. Verschieben können sich nur Pflichten, die an einen Rechtsakt geknüpft sind. Wie das funktioniert, zeigt der Zeitplan.

Wie oft aktualisieren Sie den Tracker?

Wir prüfen die betroffenen Einträge, sobald wir eine neue Veröffentlichung im Amtsblatt oder auf „Ihre Meinung zählt“ bemerken. Einen festen Rhythmus versprechen wir nicht. Jede Zeile nennt das Datum unserer letzten Prüfung.

Ist ein Entwurf auf „Ihre Meinung zählt“ schon verbindlich?

Nein. Ein Entwurf gibt die vorläufige Sicht der Kommissionsdienststellen wieder und kann sich noch ändern. Verbindlich ist ein Rechtsakt erst, wenn er im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten ist.

Gelten die harmonisierten Normen für digitale Produktpässe auch für den Batteriepass?

Nicht unmittelbar. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 begründet eine Konformitätsvermutung nur für Art. 10 und 11 der Ökodesign-Verordnung. Der zugrunde liegende Normungsauftrag nennt aber ausdrücklich auch Batterien und Altbatterien.

Welche Bußgelder drohen in Deutschland?

Nach § 60 BattDG bis zu 10.000 €, wenn Passangaben nicht korrekt, vollständig oder aktuell sind, bis zu 100.000 € bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht der Hersteller und bis zu 500.000 € bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten.

Wie zitiere ich den Tracker?

Mit dem Zitiervorschlag weiter unten auf dieser Seite. Nennen Sie immer das Stand-Datum, denn der Inhalt ändert sich mit jedem neuen Rechtsakt.

Quellen

  1. Ihre Meinung zählt: Batterien, Zugangsrechte für bestimmte Teile des Batteriepasses (16473) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  2. Ihre Meinung zählt: Batterien, Kennzeichnung (14456) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  3. Ihre Meinung zählt: Batterien für Elektrofahrzeuge, Methode zur Ermittlung des CO₂-Fußabdrucks (13877) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  4. Ihre Meinung zählt: Batterien, Format der Erklärung zum CO₂-Fußabdruck (13878) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  5. Ihre Meinung zählt: Industriebatterien, Methode zur Ermittlung des CO₂-Fußabdrucks (14313) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  6. Ihre Meinung zählt: Industriebatterien, Mindestwerte für die elektrochemische Leistung und Haltbarkeit (14460) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  7. Ihre Meinung zählt: Nachhaltige Batterien, Berechnung und Überprüfung des Rezyklatanteils (14858) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  8. Ihre Meinung zählt: Anerkennung von Systemen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten für Batterien (14311) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026
  9. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77: Batteriepass · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  10. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 89: Ausübung der Befugnisübertragung · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  11. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 15: Vermutung der Konformität von Batterien · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  12. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/2048 über die harmonisierte Norm für Batterien (EN 18060:2025) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  13. Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 über harmonisierte Normen für digitale Produktpässe · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  14. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum Register für digitale Produktpässe · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  15. Verordnung (EU) 2024/1781 (Ökodesign-Verordnung), Artikel 13: Digitales Produktpassregister · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  16. EU Digital Product Passport FAQ for Batteries · Europäische Kommission, GD GROW · abgerufen am 25. Oktober 2026
  17. Digital Batteries Passport: data points by category, Version 2.0 · Europäische Kommission, GD GROW · abgerufen am 25. Oktober 2026
  18. Verordnung (EU) 2025/1561 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1542 (Sorgfaltspflichten) · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  19. Vorschlag COM(2025) 981 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2023/1542 und (EU) 2024/1244 · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  20. Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 25. Oktober 2026

Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder, wie wir ihn am 25. Oktober 2026 an den verlinkten Primärquellen geprüft haben. Sie ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Text im Amtsblatt der EU.