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BatteryPass

Industriebatterien

Industriebatterien über 2 kWh: Pass je Einheit, Daten je Modellversion

Nicht jede große Batterie ist ein stationärer Speicher. Für Traktionsbatterien von Flurförderzeugen, Batterien in USV-Anlagen und Maschinen gilt die Passpflicht ab 18. Februar 2027 ebenso, sobald sie Industriebatterien mit mehr als 2 kWh sind. BatteryPass ordnet jede Einheit der richtigen Kategorie zu und zeigt, welche Felder dort Pflicht sind.

Was gilt

Was für Industriebatterien über 2 kWh gilt

Pass ab dem Stichtag

Jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh, die ab in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, braucht einen Batteriepass (Art. 77 Abs. 1).

Leistungswerte nach Anhang IV

Für wiederaufladbare Industriebatterien über 2 kWh ist ein Dokument mit Leistungs- und Haltbarkeitswerten bereits Pflicht (Art. 10). Mindestwerte folgen erst mit einem delegierten Rechtsakt.

QR-Code für alle

Unabhängig von der Kapazität tragen ab alle Batterien einen QR-Code; bei Batterien mit Pass führt er zum Pass (Art. 13).

Datenfelder

Öffentliche Leistungsdaten einer Industriebatterie

Aus unserem Feldregister: die öffentlichen Felder zu Leistung und Haltbarkeit für Industriebatterien über 2 kWh, mit Pflichtstatus und Rechtsgrundlage.

DatenfeldPflichtRechtsgrundlage
Nennkapazität (Ah)PflichtAnnex XIII 1(a), 1(g); Annex VI Part A(6)
Nennenergie (Wh)freiwillig
Nennspannung (V)PflichtAnnex XIII 1(h)
Minimalspannung (V)PflichtAnnex XIII 1(h)
Maximalspannung (V)PflichtAnnex XIII 1(h)
Temperaturbereich der SpannungsangabenfreiwilligAnnex XIII 1(h)
Maximal zulässige Leistung (W)PflichtAnnex XIII 1(i)
Temperaturbereich der LeistungsgrenzenfreiwilligAnnex XIII 1(i)
Ursprüngliche Leistungsfähigkeit bei 80 % / 20 % SoCPflichtAnnex XIII 1(i); Annex IV Part B(4)
Verhältnis von Nennleistung zu Energie (W/Wh)freiwilligAnnex IV Part B(2) (technical documentation)
Datenfelder aus dem Feldregister 0.5.0 · 10 weitere Felder

Mit BatteryPass

So hilft BatteryPass bei Industriebatterien

Die richtige Kategorie

Die Pflichtregeln hängen an der Kategorie, etwa stationärer Speicher oder andere Industriebatterie. BatteryPass zeigt je Modellversion, was Pflicht, bedingt oder erst später Pflicht ist.

Varianten aus dem ERP

Viele Varianten, wenige Unterschiede: Importieren Sie Stammdaten und Seriennummern aus Tabellen oder ERP-Exporten und legen Sie nur die abweichenden Werte je Version an.

Rücknahme und Reparatur

Reparaturen, Rücksendungen und Zustandsdaten landen im Verlauf der Einheit; der Pass zeigt den aktuellen Stand.

Häufige Fragen zu Industriebatterien

Was ist eine Industriebatterie?

Nach Art. 3 der Batterieverordnung eine Batterie, die eigens für industrielle Zwecke ausgelegt ist oder nach einer Umnutzung industriell genutzt werden soll, sowie jede andere Batterie über 5 kg, die weder eine Fahrzeug-, LMT- noch Starterbatterie ist.

Brauchen Industriebatterien bis 2 kWh einen Pass?

Nein, der Pass gilt nur über 2 kWh. Einen QR-Code mit Informationen zur Batterie brauchen ab 18. Februar 2027 aber alle Batterien (Art. 13).

Unsere Batterien haben kein BMS. Was dann?

Unser Feldregister führt Industriebatterien ohne BMS als eigene Kategorie, wie das Datenmodell des Battery-Pass-Konsortiums. In der aktuellen Registerversion gelten für sie dieselben Pflichtregeln wie für andere Industriebatterien. Welche Felder für Ihr Modell Pflicht, bedingt oder erst später Pflicht sind, zeigt BatteryPass je Modellversion; die Liste steht unter Datenfelder.

Gilt eine USV-Batterie als stationärer Speicher?

Das hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, ob sie Energie aus dem Netz speichert und an Nutzer abgibt. Halten Sie Ihre Einordnung mit Begründung fest; BatteryPass speichert die Kategorie je Modell.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 3: Begriffsbestimmungen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  2. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 10: Leistung und Haltbarkeit · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  3. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 13: Kennzeichnung und QR-Code · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  4. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77: Batteriepass · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026