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BatteryPass

Daten

Herkunft und Vier-Augen-Prüfung: Warum zählt, wer was eingetragen hat

Was die Batterieverordnung zu korrekten, unverfälschten Passdaten verlangt und wie Herkunft je Wert, Vier-Augen-Freigabe und signierte Versionen das belegen.

Von Veröffentlicht: Aktualisiert: Fakten geprüft: 14 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Batterieverordnung verlangt korrekte, vollständige und aktuelle Passdaten, deren Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität gewährleistet ist. Ein Vier-Augen-Prinzip schreibt sie nicht wörtlich vor, es ist aber der naheliegende Weg dorthin. Dazu gehören je Wert Quelle, Nachweis, erfassende und freigebende Person, eine Historie ohne Überschreiben und signierte Passversionen.

Wichtige Fakten

Pflicht des Wirtschaftsakteurs
Angaben im Pass korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand Quelle
Datenintegrität
Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten sind zu gewährleisten Quelle
Änderungsrechte
Rechte zum Aufnehmen, Ändern und Aktualisieren von Informationen sind beschränkt Quelle
Aufbewahrung
Technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung zehn Jahre für Behörden bereithalten Quelle
Bußgeld in Deutschland
Bis 10.000 €, wenn Passangaben nicht korrekt, vollständig oder aktuell sind Quelle

Wer einen Batteriepass veröffentlicht, gibt eine Erklärung über sein Produkt ab und muss sie belegen können. Die Batterieverordnung verlangt, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind (Art. 77 Abs. 4) und dass Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten gewährleistet sind (Art. 78 Buchstabe g). Ein Vier-Augen-Prinzip schreibt sie nicht wörtlich vor. Es ist aber der naheliegende Weg, diese Anforderungen im Alltag zu erfüllen und später zu zeigen: Jeder Wert trägt seine Herkunft, eine zweite Person gibt ihn frei, und was einmal veröffentlicht ist, wird nicht überschrieben, sondern durch eine neue, signierte Version abgelöst.

Dieser Beitrag erklärt, was die Verordnung genau verlangt, welche Nachweise Behörden und Kunden erwarten können und wie Herkunft und Freigabe in BatteryPass umgesetzt sind. Den Gesamtüberblick gibt unser Leitfaden zum Batteriepass.

Was verlangt die Batterieverordnung von den Daten im Pass?

Mehrere Vorschriften greifen ineinander. Keine davon nennt eine Software oder ein Verfahren; sie beschreiben, was am Ende gelten muss.

VorschriftKern des WortlautsWas das praktisch bedeutet
Art. 77 Abs. 4Angaben „korrekt, vollständig und auf dem aktuellen Stand“Jeder Wert stimmt, keiner fehlt, Änderungen werden nachgezogen
Art. 78 Buchst. cGespeichert vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder von Akteuren, die in seinem Namen handelnSie wissen, wo die Daten liegen und wer sie verwaltet
Art. 78 Buchst. fRechte zum Zugriff und zum Aufnehmen, Ändern oder Aktualisieren von Informationen sind beschränktWer Werte eintragen oder ändern darf, ist geregelt
Art. 78 Buchst. gAuthentizität, Zuverlässigkeit und Integrität der Daten sind zu gewährleistenSie können zeigen, woher ein Wert stammt und dass er unverfälscht ist
Art. 78 Buchst. hHohes Maß an Sicherheit und Privatsphäre, Betrug wird vermiedenManipulationen fallen auf, statt still durchzurutschen
Anforderungen an die Passdaten und was sie praktisch bedeuten

Die Beschränkung der Rechte in Buchstabe f richtet sich nach Anhang XIII und dem Durchführungsrechtsakt nach Art. 77 Abs. 9, der bei unserer Prüfung am 25. Oktober 2026 nur als Entwurf vorlag. Unabhängig davon ist es sinnvoll, auch im eigenen Haus festzulegen, wer welche Werte eintragen und ändern darf.

Hinzu kommt: Sie dürfen andere schriftlich beauftragen, in Ihrem Namen zu handeln (Art. 77 Abs. 4), etwa einen Dienstleister oder einen Zellhersteller. Die letztliche Verantwortung bleibt aber beim Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt (FAQ der Kommission, Frage 2.1). Wenn Lieferanten, Importe, Kolleginnen und Schnittstellen Werte beisteuern, müssen Sie also jederzeit erkennen können, wessen Angabe Sie gerade vor sich haben.

Schreibt die Verordnung ein Vier-Augen-Prinzip vor?

Nein, nicht wörtlich. Weder Art. 77 noch Art. 78 sprechen von einer zweiten Person, einer Freigabe oder einer Rolle. Die Verordnung beschreibt Ergebnisse: korrekte Daten, Integrität, beschränkte Änderungsrechte, Schutz vor Betrug. Wie Sie dahin kommen, überlässt sie Ihnen; auch eine bestimmte Technik schreibt die Kommission nicht vor (FAQ, Frage 11.3).

Das Vier-Augen-Prinzip ist trotzdem der naheliegende Weg, aus drei Gründen:

  • Fehler fallen auf. Ein Wert in Wh statt kWh, ein vertauschter Zelltyp, eine veraltete Konformitätserklärung: Wer einen Wert eingetragen hat, sieht den eigenen Fehler am schlechtesten.
  • Fremde Angaben werden geprüft. Ein Lieferantenwert ist eine Aussage mit Quelle. Erst wenn jemand bei Ihnen ihn geprüft hat, steht Ihr Unternehmen dafür ein.
  • Niemand ändert allein. Kann eine Person einen Wert ändern und sofort veröffentlichen, fällt eine Manipulation nicht auf. Das widerspricht dem Ziel von Art. 78 Buchstabe h.

Aus dem Qualitätsmanagement kennen Sie das Prinzip von der Freigabe von Zeichnungen und Prüfplänen. Kurz gesagt: Das Vier-Augen-Prinzip ist keine ausdrückliche Rechtspflicht, sondern gute Praxis, um Art. 77 Abs. 4 und Art. 78 Buchstabe g nachweisbar zu erfüllen.

Welche Nachweise können Behörden verlangen?

Die Verordnung verlangt Unterlagen über viele Jahre und auf Verlangen auch kurzfristig:

  • Zehn Jahre Aufbewahrung. Erzeuger halten die technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen für die nationalen Behörden bereit (Art. 38 Abs. 4). Einführer halten die Konformitätserklärung zehn Jahre bereit und stellen sicher, dass die technischen Unterlagen auf Verlangen vorgelegt werden können (Art. 41 Abs. 7).
  • Auskunft auf begründetes Verlangen. Erzeuger und Einführer händigen einer nationalen Behörde alle Informationen und Unterlagen aus, die die Konformität mit den Artikeln 6 bis 10 und 12 bis 14 belegen, in elektronischer Form (Art. 38 Abs. 10, Art. 41 Abs. 8). Viele Passangaben stützen genau diese Anforderungen: Stoffbeschränkungen, Leistung und Haltbarkeit, Kennzeichnung, Alterungszustand.
  • Formale Mängel. Fehlen technische Unterlagen oder sind sie unvollständig, verlangt der Mitgliedstaat, den Mangel abzustellen; besteht er fort, ergreift er geeignete Maßnahmen bis hin zu Rücknahme oder Rückruf (Art. 83).
  • Prüfberichte im Pass. Die Ergebnisse der Prüfberichte, die die Konformität belegen, stehen im Pass und sind nur notifizierten Stellen, Marktaufsichtsbehörden und der Kommission zugänglich (Anhang XIII Nummer 3).
  • Sorgfaltspflichten. Wer ihnen unterliegt, bewahrt die Dokumentation zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Batterie auf, die unter der jeweiligen Strategie hergestellt wurde (Art. 48 Abs. 3).
  • Bußgeld in Deutschland. Wer vorsätzlich oder fahrlässig nicht sicherstellt, dass die Passangaben korrekt, vollständig und aktuell sind, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße beträgt bis zu 10.000 € (§ 60 Abs. 2 Nr. 29 und Abs. 3 BattDG).

Auch das EU-Register für digitale Produktpässe denkt in Versionen: Der Registrierungsnachweis enthält einen Hashwert der Passversion, für die er erstellt wird (Art. 9 Abs. 2 Buchstabe e der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778). Die Übermittlung aus BatteryPass an das Register ist geplant geplant.

Was bedeutet Herkunft je Wert?

Datenherkunft heißt: Für jeden einzelnen Wert, nicht nur für die Datei oder den Pass als Ganzes, können Sie sagen, woher er stammt, wer ihn eingetragen und wer ihn geprüft hat und worauf er sich stützt. BatteryPass speichert das zu jedem Wert im Test:

BestandteilBeispielWozu
QuelleManuell, Import, Lieferant, API, SystemAuf welchem Weg der Wert kam
VerweisImportdatei, Lieferantenantwort, API-SchlüsselFührt zur Ursprungsdatei oder Antwort
Erfasst von und amMitglied oder Lieferantenlink, ZeitpunktWer den Wert eingetragen hat
VerantwortlichDas zuständige MitgliedWer sich um Lücken und Rückfragen kümmert
PrüfstatusErfasst, Automatisch geprüft, Freigegeben, AbgelehntOb der Wert schon zählt
FreigabePerson, Zeitpunkt, NotizWer für den Wert einsteht
NachweiseDokument mit Titel, Art, SHA-256-Prüfsumme und ZugriffsebeneWorauf sich der Wert stützt
RevisionLaufende Nummer je FeldWelche Fassung gilt; frühere bleiben lesbar
Was zur Herkunft eines Werts gehört

Werte werden nie überschrieben. Eine Änderung fügt eine neue Revision ein und markiert die bisherige als abgelöst. Die Datenbankrolle der Anwendung darf gespeicherte Werte gar nicht ändern, nur diesen Verweis auf die Nachfolgerin setzen. Auch Prüfentscheidungen sind Revisionen: Eine Freigabe fügt eine Revision mit demselben Wert, der Prüferin, dem Zeitpunkt, der Notiz und den zugrunde liegenden Dokumenten ein; die geprüfte Revision bleibt in der Historie.

Für Nachweise gilt dasselbe. Ein Dokument bekommt bei einer neuen Fassung eine neue Revision; eine alte Fassung wird mit Begründung zurückgezogen, nicht gelöscht. Stützt sich ein Wert auf ein zurückgezogenes Dokument, markiert eine automatische Prüfung das.

Wie läuft eine Vier-Augen-Prüfung ab?

In BatteryPass hat jeder deklarierte Wert denselben Weg im Test:

  1. Erfassen. Ein Mitglied mit der Rolle „Bearbeitung“ oder höher trägt einen Wert ein und hängt Nachweise an. Werte können auch aus einem übernommenen Import oder aus einer Lieferantenantwort stammen.
  2. Automatisch prüfen. Format, Wertebereich, Einheit, Plausibilität zwischen Feldern und Widersprüche zwischen Dokumenten. Schlägt eine Prüfung fehl, bleibt der Wert „Erfasst“, und es entsteht eine Aufgabe.
  3. Freigeben oder ablehnen. Ein Mitglied mit der Rolle „Prüfung“, „Administration“ oder „Eigentümer“ gibt den Wert frei. Eine Ablehnung braucht eine Begründung und schickt eine Aufgabe an die verantwortliche Person zurück.

Freigeben lässt sich ein Wert nicht, wenn eine automatische Prüfung fehlschlägt, wenn der Nachweis fehlt, den das Feldregister für dieses Feld verlangt (etwa bei Zusammensetzung, gefährlichen Stoffen, Demontageunterlagen, Konformitätserklärung und Prüfberichten), oder wenn die prüfende Person den Wert selbst erfasst hat und das Vier-Augen-Prinzip eingeschaltet ist. Das gilt auch für Importe: Wer eine Tabelle übernommen hat, kann ihre Werte dann nicht selbst freigeben. Werte eines Lieferanten gibt immer eine Person Ihrer Organisation frei.

Das Vier-Augen-Prinzip ist eine Einstellung der Organisation und standardmäßig eingeschaltet. Ändern können sie nur Administration und Eigentümer; die Änderung steht im Änderungsprotokoll.

Drei Regeln ergänzen das, damit keine Hintertür entsteht:

  • Schnittstellen erklären nichts. Ein API-Schlüssel kann einen Import bereitstellen und Zustandsdaten melden, aber keine deklarierten Werte schreiben, nichts freigeben und nichts veröffentlichen.
  • Messwerte sind keine Erklärungen. Zustandsdaten, die ein BMS, ein Monitoringsystem oder ein Servicebetrieb meldet, übernimmt BatteryPass als Messung ohne zweite Person, mit Melder, Messzeitpunkt und Dokumenten. Eine Prüferin könnte einen Messwert nicht besser beurteilen als das Gerät, das ihn gemessen hat.
  • Der Assistent schlägt nur vor. Änderungen, die der KI-Assistent vorbereitet, laufen erst nach Zustimmung des Mitglieds und unter dessen Rolle; das Vier-Augen-Prinzip gilt unverändert.

Warum werden veröffentlichte Pässe nicht überschrieben?

Weil ein veröffentlichter Pass eine Erklärung zu einem Zeitpunkt ist. Wer später fragt, was an einem bestimmten Tag im Pass stand, braucht genau diese Fassung, nicht die heutige. BatteryPass behandelt jede Veröffentlichung deshalb als neue Version im Test:

  • Nur Freigegebenes. In eine Passversion gelangen nur freigegebene Werte. Veröffentlichen dürfen Mitglieder mit der Rolle „Prüfung“ oder höher, und nur, wenn keine Pflichtangabe fehlt. Neue Zustandsdaten veröffentlicht das System nach der Regel Ihrer Organisation.
  • Unveränderlich. Jede Version speichert alle Werte mit ihren Herkunftsangaben und Dokumentverweisen, dazu Begründung, Zeitpunkt und wer veröffentlicht hat. Danach ändert sich an ihr nichts mehr.
  • Signiert. Jede Version wird mit Ed25519 signiert, einmal vollständig und einmal in der öffentlichen Ansicht. Die öffentlichen Schlüssel stehen unter /.well-known/batterypass/keys.json; die Signatur lässt sich mit dem öffentlichen JSON auch ohne BatteryPass prüfen.
  • Nachvollziehbar. Zu jedem Zeitpunkt lässt sich die damals gültige Version abrufen, und ein Vergleich zeigt Feld für Feld, was sich zwischen zwei Versionen geändert hat.

Wie ein veröffentlichter Pass mit Signatur aussieht, zeigt der Beispiel-Batteriepass.

Was unterscheidet das von einer Tabelle mit Spalte „Zuletzt geändert“?

Eine Excel-Liste mit Spalten wie „Geändert von“ und „Geändert am“ wirkt auf den ersten Blick ähnlich. Der Unterschied zeigt sich, sobald jemand nachfragt:

FrageTabelle mit ÄnderungsspalteHerkunft je Wert
Wer hat diesen Wert eingetragen?Nur wer die Zeile zuletzt gespeichert hat, und nur wenn es jemand gepflegt hatPerson oder Lieferantenlink je Revision, automatisch erfasst
Was stand vorher da?Überschrieben, allenfalls in einer alten DateiversionJede frühere Revision bleibt lesbar
Worauf stützt sich der Wert?Ein Dateiname in einer Kommentarspalte, wenn überhauptDokument mit Prüfsumme direkt am Wert
Hat eine zweite Person geprüft?Nicht erkennbarFreigabe mit Person, Zeitpunkt und Notiz
Kann nach der Prüfung noch jemand ändern?Ja, unbemerktJede Änderung ist eine neue Revision und braucht eine neue Freigabe
Was war an einem bestimmten Tag veröffentlicht?Nur mit viel Disziplin bei der AblagePassversion mit Gültigkeitszeitraum
Kann ein Kunde die Echtheit prüfen?NeinSignatur mit veröffentlichtem Schlüssel
Änderungsspalte in einer Tabelle und Herkunft je Wert im Vergleich

Für das Sammeln von Daten ist eine Tabelle gut geeignet. Problematisch wird es, wenn sie zum einzigen Nachweis wird. Wie Sie Tabellen trotzdem nutzen, ohne Herkunft zu verlieren, beschreibt der Beitrag Von Excel- und ERP-Exporten zum geprüften Batteriepass: Importierte Werte behalten den Verweis auf ihre Datei.

Welche Frage beantwortet welcher Datensatz?

Die Tabelle zeigt typische Fragen einer Marktüberwachungsbehörde, eines Kunden oder eines Auditors und die Aufzeichnung, die sie in BatteryPass beantwortet.

FrageDatensatz, der sie beantwortet
„Woher stammt die Angabe zur Kathodenzusammensetzung?“Herkunft des Werts: Quelle „Lieferant“, die Lieferantenantwort und die hochgeladene Materialdeklaration
„Wer hat diesen Wert geprüft, und wann?“Die Freigabe-Revision mit Person, Zeitpunkt und Notiz
„Was stand am Tag X im Pass?“Die Passversion, die an diesem Tag gültig war
„Was hat sich seit der letzten Version geändert?“Der Versionsvergleich Feld für Feld mit Begründung der neuen Version
„Ist dieser Pass echt und unverändert?“Die Signatur der Version und der veröffentlichte Schlüssel
„Welche Batterien betrifft eine neue Konformitätserklärung?“Die Modellversion und die ihr zugeordneten Einheiten
„Wer hatte Zugriff auf die eingeschränkten Daten?“Die Freigaben je E-Mail-Adresse und die protokollierten Abrufe eingeschränkt
„Wer hat die Einstellung zum Vier-Augen-Prinzip geändert?“Das Änderungsprotokoll der Organisation
„Können Sie uns alle Unterlagen übergeben?“Der vollständige Organisationsexport mit Prüfsummen
Typische Fragen und die Aufzeichnungen, die sie beantworten

Welche Daten auf welcher Zugriffsebene liegen und wer sie sehen darf, erklärt die Seite Zugriffsebenen.

Was zeigen Sie bei einer Prüfung oder einem Audit?

Bereiten Sie eine Stichprobe vor, bevor jemand danach fragt:

  1. Eine Batterie auswählen und die Passversion zeigen, die an einem bestimmten Tag gültig war, mit Signatur.
  2. Drei Werte nachverfolgen: Quelle, Nachweis mit Prüfsumme, erfassende und freigebende Person, frühere Revisionen.
  3. Eine Änderung zeigen: den Versionsvergleich und die Begründung der neuen Version.
  4. Rollen und Einstellungen belegen: wer erfassen, wer freigeben und wer veröffentlichen darf, und ob das Vier-Augen-Prinzip eingeschaltet ist.
  5. Das Änderungsprotokoll für den Zeitraum bereithalten; einsehen können es Administration und Eigentümer.
  6. Den Export vorbereiten: Der vollständige Organisationsexport ist ein ZIP mit Prüfsummen, allen Revisionen der Werte, allen signierten Passversionen, den Nachweisdateien und dem Änderungsprotokoll im Test.

Eine Software zeichnet auf; die Entscheidung, welche Angabe stimmt, trifft weiter Ihr Unternehmen.

Womit fangen Sie an?

  1. Rollen festlegen: wer Werte erfasst, wer sie prüft und wer veröffentlicht.
  2. Vier-Augen-Prinzip eingeschaltet lassen und jede Ausnahme schriftlich begründen.
  3. Nachweispflichtige Felder kennen: Zusammensetzung, gefährliche Stoffe, Konformitätserklärung, Prüfberichte und Demontageunterlagen nie ohne Dokument freigeben.
  4. Quellen trennen: eigene Eingaben, Importe und Lieferantenantworten nicht vermischen; Lieferantendaten per Anfrage einholen statt abtippen.
  5. Korrekturen als neue Revision: nie überschreiben, immer mit Notiz oder Begründung.
  6. Veröffentlichung als bewusste Entscheidung: Vorschau je Zugriffsebene ansehen, Begründung angeben.
  7. Aufbewahrung planen: Exporte regelmäßig ziehen und mindestens so lange aufbewahren wie Ihre technischen Unterlagen.
  8. Probeaudit machen: einmal intern die Fragen aus der Tabelle oben beantworten.

Wie Sie Lieferantendaten einholen, ohne dass Lieferanten Konten brauchen, beschreibt der Beitrag Lieferantendaten für den Batteriepass ohne Lieferantenkonten. Was BatteryPass darüber hinaus kann, steht auf der Produktseite; wie wir die Daten selbst schützen, auf der Seite Sicherheit.

Häufige Fragen

Schreibt die Batterieverordnung ein Vier-Augen-Prinzip vor?

Nicht wörtlich. Sie verlangt korrekte, vollständige und aktuelle Angaben (Art. 77 Abs. 4), gewährleistete Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität (Art. 78 Buchstabe g) und beschränkte Änderungsrechte (Buchstabe f). Wie Sie das erreichen, lässt sie offen. Eine Freigabe durch eine zweite Person ist gute Praxis, um diese Anforderungen nachweisbar zu erfüllen.

Wer darf in BatteryPass Werte freigeben?

Mitglieder mit der Rolle „Prüfung“, „Administration“ oder „Eigentümer“. Ist das Vier-Augen-Prinzip eingeschaltet, kann niemand einen Wert freigeben, den er selbst erfasst hat. Werte von Lieferanten gibt immer eine Person Ihrer Organisation frei; API-Schlüssel können weder freigeben noch veröffentlichen.

Können wir das Vier-Augen-Prinzip abschalten?

Ja. Es ist eine Einstellung der Organisation, standardmäßig eingeschaltet; ändern können sie nur Administration und Eigentümer, und die Änderung steht im Änderungsprotokoll. Sinnvoll ist das etwa in einem sehr kleinen Team. Halten Sie dann fest, wie Sie Fehler auf andere Weise abfangen.

Brauchen Zustandsdaten aus dem Batteriemanagementsystem eine zweite Person?

Nein. Meldet ein BMS, ein Monitoringsystem oder ein Servicebetrieb Messwerte, übernimmt BatteryPass sie als Messung, mit Melder, Messzeitpunkt und Dokumenten, aber ohne Freigabe. Eine Prüferin könnte einen Messwert nicht besser beurteilen als das Gerät. Zustandswerte, die jemand im Editor einträgt oder importiert, durchlaufen die normale Prüfung.

Was passiert, wenn nach der Veröffentlichung ein Fehler auffällt?

Sie korrigieren den Wert. Die Korrektur wird als neue Revision gespeichert und wieder geprüft; nach der Freigabe veröffentlichen Sie eine neue Passversion mit Begründung. Die fehlerhafte Version bleibt mit ihrem Gültigkeitszeitraum lesbar, damit nachvollziehbar ist, was wann öffentlich war.

Wie prüft ein Kunde, dass ein Pass nicht verändert wurde?

Über die Signatur. Jede veröffentlichte Passversion ist signiert, die öffentlichen Schlüssel stehen unter einer festen Adresse. Mit dem öffentlichen JSON und dem Schlüssel lässt sich die Signatur auch ohne BatteryPass prüfen. Ein Beispiel zeigt der Beispiel-Batteriepass.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77: Batteriepass · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  2. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 78: Technische Gestaltung und Einsatz des Batteriepasses · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  3. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 38: Pflichten der Erzeuger · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  4. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 41: Pflichten der Einführer · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  5. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 48: Strategien zur Erfüllung der für Batterien geltenden Sorgfaltspflichten · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  6. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 83: Formale Nichtkonformität · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  7. Verordnung (EU) 2023/1542, Anhang XIII: In den Batteriepass aufzunehmende Informationen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  8. Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), § 60 Bußgeldvorschriften · Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  9. EU Digital Product Passport FAQ for Batteries · Europäische Kommission, GD GROW · abgerufen am 25. Oktober 2026
  10. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum Register für digitale Produktpässe, Artikel 9: Registrierungsnachweis · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  11. Ihre Meinung zählt: Zugangsrechte zu bestimmten Teilen des Batteriepasses (Entwurf) · Europäische Kommission · abgerufen am 25. Oktober 2026

Dieser Artikel gibt den Stand der Rechtslage wieder, wie wir ihn am 25. Oktober 2026 an den verlinkten Primärquellen geprüft haben. Er ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Text im Amtsblatt der EU.

Über den Autor

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Produkt- und Regulierungsteam von BatteryPass

Wir bauen BatteryPass und lesen dafür die Batterieverordnung, die Leitfäden der Kommission und die Dokumentation der ERP-Hersteller im Original. Entwürfe entstehen mit KI-Unterstützung; jeder Artikel wird von Menschen geprüft, und jede regulatorische Aussage ist mit ihrer Primärquelle verlinkt.