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BatteryPass

Leitfaden

Modul, Pack oder Container: Was für den Batteriepass als eine Batterie zählt

Zelle, Modul, Batteriesatz oder Container: was Verordnung und Kommission als eine Batterie ansehen und wie Sie die Einordnung festhalten.

Von Veröffentlicht: Aktualisiert: Fakten geprüft: 13 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Batteriepass gehört zur fertigen, sicher funktionierenden Batterie, die in Verkehr gebracht wird, nicht zu jeder Zelle oder jedem Modul. Bilden Module oder Racks mit einem gemeinsamen BMS zusammen eine Batterie, braucht das System einen Pass. Unabhängig funktionierende Einheiten werden einzeln betrachtet. Die Kommission verlangt eine Entscheidung im Einzelfall.

Wichtige Fakten

Bezugspunkt des Passes
Die fertige, sicher funktionierende Batterie; sie kann Zellen, Module oder Batteriesätze enthalten Quelle
Gemeinsames BMS
Bilden Batteriesätze mit gemeinsamem BMS eine funktionierende Batterie, braucht das System einen Pass Quelle
Zellen und Module für den Endgebrauch
Gelten als in Verkehr gebrachte Batterien, wenn sie ohne weiteren Einbau bereitgestellt werden Quelle
Ein Pass je Batterie
Jede einzelne Batterie hat ihren Pass, ihre Kennung und ihren QR-Code; Modelldaten gelten je Batteriemodell Quelle
Montage in der EU
Wer importierte Module zur fertigen Batterie vervollständigt, wird Erzeuger (Hersteller) und ist für den Pass verantwortlich Quelle
Reparatur
Eine einfache Reparatur braucht keinen neuen Pass, eine Wiederaufarbeitung schon Quelle

Für den Batteriepass zählt die fertige, sicher funktionierende Batterie, die Sie in Verkehr bringen. Das kann ein einzelnes Modul sein, ein geschlossener Batteriesatz oder ein ganzer Container. Hängen mehrere Batteriesätze an einem gemeinsamen Batteriemanagementsystem (BMS) oder an anderen gemeinsamen Komponenten und bilden sie zusammen eine funktionierende Batterie, braucht das Gesamtsystem einen Pass. Unabhängig funktionierende Einheiten werden einzeln betrachtet. So liest die Europäische Kommission die Verordnung (EU) 2023/1542 in ihren FAQ zum Batteriepass, und sie betont: Entschieden wird im Einzelfall.

Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie diese Entscheidung für Ihre Produkte treffen und festhalten. Den Überblick über den Pass gibt unser Leitfaden zum Batteriepass. Welche Industriebatterien überhaupt einen Pass brauchen und wie die Schwelle von 2 kWh zu lesen ist, steht im Beitrag Industriebatterien über 2 kWh.

Wie unterscheidet die Verordnung Zelle, Modul, Batteriesatz und Batterie?

Art. 3 Abs. 1 definiert vier Ebenen. Die deutsche Fassung sagt „Batteriesatz“, wo im Englischen „battery pack“ steht; im Alltag heißt das meist Pack.

BegriffDefinition (verkürzt)Nr.
BatteriezelleGrundlegende funktionelle Einheit aus Elektroden, Elektrolyt, Gehäuse, Polen und gegebenenfalls Separatoren, die die Aktivmaterialien enthält4
BatteriemodulGruppe von Zellen, verbunden oder zum Schutz von einem Gehäuse umschlossen, die separat oder mit anderen Modulen verwendet wird3
BatteriesatzZellen oder Module, so verbunden oder umschlossen, dass sie eine vollständige Einheit bilden, die der Endnutzer nicht trennen oder öffnen soll2
BatterieEinrichtung, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie elektrische Energie liefert, mit internem oder externem Speicher, aus einer oder mehreren Zellen, Modulen oder Batteriesätzen1
Die vier Ebenen nach Art. 3 Abs. 1 der Batterieverordnung

Die Definition der Batterie ist bewusst offen. Eine Batterie kann aus einer einzigen Zelle bestehen, aus einem Modul oder aus mehreren Batteriesätzen. Welche Ebene für den Pass „die Batterie“ ist, lässt sich deshalb aus den Definitionen allein nicht ablesen.

Zwei Regeln helfen weiter. Nach Art. 1 Abs. 4 gelten Zellen und Module, die zur endgültigen Verwendung bereitgestellt und nicht in größere Batteriesätze oder Batterien eingebaut werden, als in Verkehr gebrachte Batterien; für sie gelten die Anforderungen der vergleichbarsten Kategorie. Und nach Erwägungsgrund 14 gelten Selbstbausätze, die der Endnutzer mit allgemein verfügbarem Werkzeug gebrauchsfertig macht, als Batterien.

Was ist für die Kommission „die fertige Batterie“?

Die Kommission hat ihre Lesart in den FAQ zum digitalen Produktpass für Batterien veröffentlicht. Die FAQ sind nicht rechtsverbindlich, zeigen aber, wie die Behörde die Verordnung auslegt.

  • Die fertige Batterie zählt (FAQ 3.1). Der Pass gilt für ein fertiges, sicher funktionierendes Produkt, das elektrische Energie liefern kann. Es kann mehrere Zellen, Module oder Batteriesätze enthalten. Bei einer Traktionsbatterie gehören normalerweise das BMS und alle anderen Komponenten dazu, die für den sicheren Betrieb nötig sind.
  • Gemeinsames BMS heißt ein System (FAQ 3.2). Hängen Batteriesätze von einem gemeinsamen BMS oder anderen gemeinsamen Komponenten ab und bilden sie zusammen eine funktionierende Batterie, ist das Gesamtsystem die Batterie und braucht einen Pass. Sind sie vollständige, unabhängig funktionierende Batterien, ist jede für sich zu betrachten.
  • Die Schwelle folgt der Einordnung (FAQ 3.3). Bei unabhängigen Einheiten zählt die Kapazität jeder Einheit, bei einem integrierten System die Gesamtkapazität.

Aus diesen Aussagen lassen sich vier Prüffragen ableiten. Sie sind unsere Arbeitshilfe, keine Regel der Verordnung:

  1. Funktioniert die Einheit allein? Kann sie ohne andere Teile sicher Energie liefern?
  2. Wer überwacht sie? Hat sie ein eigenes BMS oder hängt sie an einem BMS, das zu einem anderen Teil gehört?
  3. Wie wird sie verkauft? Einzeln mit eigenem Typenschild und eigener Konformitätserklärung oder als Teil eines Systems?
  4. Darf der Endnutzer sie trennen? Ein Batteriesatz ist eine Einheit, die der Endnutzer nicht trennen oder öffnen soll (Art. 3 Abs. 1 Nr. 2).

Welche Aufbauten sind typisch und wie werden sie eingeordnet?

Die folgende Übersicht wendet die FAQ auf häufige Bauformen an. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall; Stand unserer Prüfung: 25. Oktober 2026.

AufbauWas die Einheiten verbindetNaheliegende EinordnungPässe
Heimspeicher im geschlossenen GehäuseEin BMS, ein GehäuseEine Batterie (Batteriesatz)Einer je Gerät
Stapelspeicher: Module an einer gemeinsamen BMS-EinheitGemeinsames BMSDas System ist die Batterie (FAQ 3.2)Einer je System
Mehrere Batterien mit je eigenem BMS, parallel am WechselrichterNur Verkabelung und WechselrichterJede Einheit ist eine BatterieEiner je Einheit über 2 kWh
Racks an einem übergeordneten System-BMSGemeinsames System-BMSDas System ist die BatterieEiner je System
Container mit mehreren Strings, je String eigenes BMSGehäuse, Klimatisierung, BrandschutzEinzelfall (siehe unten)Einer je Container oder je String
Modul als Ersatzteil für die ReparaturWird in eine vorhandene Batterie eingebautBauteil, keine eigene BatterieKein eigener Pass
Module oder Zellen als Selbstbausatz für EndnutzerWerden vom Endnutzer zusammengesetztBatterie (Erwägungsgrund 14, FAQ 3.4)Einer je Bausatz, wenn die Passpflicht greift
Importierte Module zur Montage in der EUWerden erst in der EU zur BatterieBauteile (FAQ 3.4 und 4.3)Pass erst für die fertige Batterie
Typische Bauformen und naheliegende Einordnung

Ein Fall bleibt offen: das Erweiterungsmodul, das ein Kunde Jahre später zu einem Stapelspeicher nachkauft. Hängt es am BMS des vorhandenen Systems, ist es für sich keine fertige Batterie, und Art. 1 Abs. 4 erfasst nur Module ohne weiteren Einbau. Wie der Pass des vorhandenen Systems die Erweiterung abbildet, regeln weder die Verordnung noch die FAQ ausdrücklich. Anders ist es, wenn das Modul eigenständig funktioniert und ein eigenes BMS hat: Dann ist es eine Batterie mit eigenem Pass, sofern es selbst unter die Passpflicht fällt. Halten Sie fest, welcher Fall bei Ihnen vorliegt.

Was gilt für Großspeicher mit Racks und Containern?

Viele Großspeicher sind gestuft aufgebaut: Zellen in Modulen, Module in Racks oder Strings, Racks in einem Container, häufig mit einem BMS auf mehreren Ebenen. Entscheidend ist nach FAQ 3.2, ob die Einheiten von einem gemeinsamen BMS oder anderen gemeinsamen Komponenten abhängen und nur zusammen eine funktionierende Batterie bilden.

  • Für eine Batterie je Container spricht, wenn ein System-BMS die Racks gemeinsam überwacht und abschaltet, wenn der Container als ein System geliefert, geprüft und mit einer Konformitätserklärung versehen wird und wenn die Racks nur mit Klimatisierung und Brandschutz des Containers sicher arbeiten.
  • Für eine Batterie je String spricht, wenn jeder String ein eigenes BMS und eine eigene Leistungselektronik hat, allein betrieben werden kann und einzeln verkauft oder in Betrieb genommen wird.

Ein übergeordnetes Energiemanagement, das mehreren Containern nur Sollwerte vorgibt, macht nach unserer Lesart aus ihnen noch keine gemeinsame Batterie; es überwacht weder Zellen noch Temperaturen. Was ein stationärer Speicher im Pass sonst braucht, beschreibt unser Beitrag Batteriepass für stationäre Speicher.

Wer wird Hersteller (Erzeuger), wenn Sie in der EU montieren?

Wer die fertige Batterie vervollständigt. Nach FAQ 2.5 ist der Wirtschaftsakteur für den Pass verantwortlich, der die fertige, sicher funktionierende Batterie vervollständigt und in Verkehr bringt oder, ohne Inverkehrbringen, in Betrieb nimmt. Montieren Sie importierte Batteriesätze und ein BMS in der EU zu einer Batterie, sind Sie das. Importierte Zellen und Module, die nur Bauteile sind, gelten nicht als fertige Batterie; wer daraus in der EU die fertige Batterie macht, wird ihr Erzeuger (FAQ 3.4). Unfertige Batteriesätze, Module und Komponenten dürfen deshalb ohne Pass eingeführt werden. Hat der Zoll Zweifel, ob ein Bauteil oder eine fertige Batterie vorliegt, soll er die Marktüberwachung fragen (FAQ 4.3).

Als Hersteller treffen Sie die Pflichten nach Art. 38: technische Unterlagen und Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung, Modellkennung und eine Chargen-, Serien- oder Produktnummer auf der Batterie (Abs. 6), Ihre Kontaktdaten (Abs. 7). Technische Unterlagen und Konformitätserklärung halten Sie zehn Jahre bereit (Abs. 4). Für die Daten haben Sie einen Hebel: Zulieferer von Zellen und Modulen müssen Ihnen die Informationen und Unterlagen, die Sie für die Einhaltung der Verordnung brauchen, kostenlos zur Verfügung stellen (Art. 39). Wie Sie diese Angaben einholen, zeigt unser Beitrag zu Lieferantendaten ohne Lieferantenkonto.

Auch Importeure und Händler können zum Hersteller werden: wenn sie eine Batterie unter eigenem Namen in Verkehr bringen, wenn sie eine bereits in Verkehr gebrachte Batterie so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt sein könnte, oder wenn sie ihren Verwendungszweck ändern (Art. 44). Wer etwa Module tauscht, um die Kapazität eines Systems zu ändern, sollte das prüfen.

Was bekommt das Batteriemodell, was die einzelne Batterie?

Art. 77 Abs. 1 verlangt den Pass für jede Batterie, die in Verkehr gebracht wird, nicht für jedes Modell. Der Pass enthält Informationen über das Batteriemodell und Informationen über die einzelne Batterie (Abs. 2). Ein Batteriemodell ist eine Version, deren Einheiten die gleichen für die Verordnung relevanten technischen Merkmale und die gleiche Modellkennung haben (Art. 3 Abs. 1 Nr. 19).

Für die Einordnung heißt das:

  • Eine Kennung je Batterie. Der QR-Code nach Art. 13 Abs. 6 führt zum Pass und ist mit einer individuellen Kennung verknüpft, die der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt, ihr zuweist (Art. 77 Abs. 3). Ist der Container die Batterie, gehört die Kennung zum Container, nicht zu seinen Modulen.
  • Der Code sitzt auf der Batterie. Er wird sichtbar, lesbar und dauerhaft auf der Batterie angebracht; nur wenn das nicht möglich oder nicht gerechtfertigt ist, auf Verpackung und Begleitunterlagen (Art. 13 Abs. 7).
  • Konfigurationen sauber trennen. Verkaufen Sie dasselbe System mit drei oder sechs Modulen, unterscheiden sich Kapazität und weitere Kennwerte. Nach unserer Lesart spricht das dafür, jede Konfiguration als eigenes Modell oder zumindest mit eigenen Modelldaten zu führen.
Modell, Modellversion und Einheit: Daten einmal je Version pflegen, je Einheit nur Seriennummer und Zustand.ModellHome 10Modellversionv1: freigegebenModellversionv2: neue KonformitätserklärungEinheiten200 Einheiten auf v1 bleiben unverändertEinheitenneue Einheiten erhalten v2
Modell, Modellversion und Einheit: Daten einmal je Version pflegen, je Einheit nur Seriennummer und Zustand.

BatteryPass trennt Modell, Modellversion und Einheit: Modelldaten pflegen Sie einmal je Version, jede Einheit bekommt Seriennummer, Kennung und QR-Code als GS1 Digital Link aus GTIN und Seriennummer, und Reparaturen oder einen Modultausch erfassen Sie als Ereignis im Verlauf der Einheit im Test. Die Verantwortung für die Daten bleibt bei Ihnen. Wie Seriennummern aus Tabellen und ERP-Exporten hereinkommen, zeigt der Beitrag Von Excel- und ERP-Exporten zum geprüften Batteriepass.

Was gilt für Ersatzmodule und den Tausch von Modulen im Feld?

Ein Modul, das als Ersatzteil in eine vorhandene Batterie eingebaut wird, ist keine Batterie für den Endgebrauch im Sinne von Art. 1 Abs. 4, denn es wird weiter eingebaut. Für sich allein ist es meist auch keine fertige, sicher funktionierende Batterie (FAQ 3.1). Nach dieser Lesart braucht es keinen eigenen Pass. Der Pass der Batterie kennt Ersatzteile trotzdem: Anhang XIII Nr. 2 Buchst. b verlangt Teilenummern von Komponenten und die Kontaktdaten der Bezugsquellen für Ersatzteile, zugänglich für Personen mit berechtigtem Interesse.

Ob nach einem Tausch ein neuer Pass nötig ist, hängt davon ab, was mit der Batterie geschieht:

EingriffNeuer Pass?Grundlage
Reparatur, etwa Tausch eines defekten ModulsNein, der Pass bleibt; Angaben aktuell haltenFAQ 9.2, Art. 77 Abs. 4
Wiederaufarbeitung: alle Zellen und Module demontiert und beurteilt, mindestens 90 % der ursprünglichen Bemessungskapazität, höchstens 3 % Abweichung im AlterungszustandJa, verknüpft mit dem bisherigen PassArt. 3 Abs. 1 Nr. 32, Art. 77 Abs. 7
Umnutzung: Module aus mehreren Fahrzeugbatterien werden zu einem SpeicherJa, verknüpft mit den Pässen aller UrsprungsbatterienArt. 77 Abs. 7
Die Batterie wird zur AltbatterieNein; Status „Altbatterie“, die Verantwortung geht überArt. 77 Abs. 7 Unterabs. 2
Die Batterie wird recyceltDer Pass erlischtArt. 77 Abs. 8
Eingriffe an der Batterie und ihre Folgen für den Pass

Eine einfache Reparatur ist also keine Wiederaufarbeitung (FAQ 9.2). Wer dagegen wiederaufarbeitet oder umnutzt und die Batterie erneut in Verkehr bringt, gilt als Erzeuger (Art. 38 Abs. 11), bringt neue Kennzeichnungen mit dem geänderten Status an (Art. 13 Abs. 9) und setzt den Status im Pass auf „wiederaufgearbeitet“ oder „umgenutzt“ (Anhang XIII Nr. 4 Buchst. c). Art. 77 Abs. 7 rechnet damit, dass eine Batterie aus mehreren alten entsteht: Ihr neuer Pass wird mit den Pässen aller ursprünglichen Batterien verknüpft.

Nach einer Reparatur bleibt die Pflicht aus Art. 77 Abs. 4, die Angaben aktuell zu halten. Dazu gehören etwa negative Ereignisse wie Unfälle (Anhang XIII Nr. 4 Buchst. d).

Wie halten Sie die Entscheidung fest?

Die Verordnung schreibt keine Form vor. Verantwortlich für korrekte, vollständige und aktuelle Passdaten ist aber der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in Verkehr bringt (Art. 77 Abs. 4), und die Marktüberwachung kann nachfragen. Eine kurze Notiz je Produkt genügt, wenn sie die Gründe und Belege nennt:

ProduktVerkauft alsBMSEntscheidungBegründungNachweis
Heimspeicher 10 kWh (Beispiel)Geschlossenes GerätEin integriertes BMSEine Batterie, ein Pass je GerätBatteriesatz nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 2; FAQ 3.1Datenblatt, Typenschild, Konformitätserklärung
Stapelspeicher, 3 bis 6 Module (Beispiel)BMS-Einheit und ModuleGemeinsames BMSSystem ist die Batterie; Modelldaten je KonfigurationFAQ 3.2; Module ohne BMS-Einheit nicht funktionsfähigSchaltplan, Installationsanleitung
Rack 48 V (Beispiel)Einzelne Racks, kundenseitig parallelJe Rack eigenes BMSJedes Rack ist eine BatterieFAQ 3.2; jedes Rack arbeitet alleinBMS-Spezifikation, Konformitätserklärung je Rack
Ersatzmodul (Beispiel)Ersatzteil für den ServiceKein eigenesBauteil, kein eigener PassArt. 1 Abs. 4; FAQ 9.2Ersatzteilliste, Serviceanweisung
Vorlage: Einordnung je Produkt (Beispiele)

Drei Hinweise für die Praxis:

  • Zur technischen Dokumentation legen. Dann liegt die Begründung dort, wo die Behörde ohnehin nachsieht.
  • Bei Änderungen neu prüfen. Ein neues BMS-Konzept oder eine neue Verschaltung kann die Antwort ändern; das ist oft auch eine neue Modellversion.
  • Zweite Person prüfen lassen. Die Einordnung entscheidet über Pässe, Kennungen und Etiketten; ein zweiter Blick vor der ersten Auslieferung ist billiger als eine Korrektur danach.

Die Felder, die je Kategorie Pflicht sind, zeigt die Seite Datenfelder; weitere Antworten sammelt unsere FAQ zum Batteriepass.

Häufige Fragen

Braucht jedes Modul eines Großspeichers einen eigenen Batteriepass?

Nein, wenn die Module Teil einer fertigen Batterie sind, die über ein gemeinsames BMS zusammen funktioniert. Dann ist das System die Batterie und braucht einen Pass (Kommission, FAQ 3.2). Eigene Pässe brauchen nur unabhängig funktionierende Batterien und Module, die ohne weiteren Einbau zum Endgebrauch bereitgestellt werden (Art. 1 Abs. 4).

Brauchen importierte Zellen und Module einen Batteriepass?

In der Regel nicht, wenn sie nur Bauteile sind, die in der EU zu einer fertigen Batterie montiert werden. Die Passpflicht entsteht für die fertige Batterie (FAQ 3.4 und 4.3). Eine Ausnahme sind Selbstbausätze, die der Endnutzer mit allgemein verfügbarem Werkzeug gebrauchsfertig macht.

Wer erstellt den Pass, wenn wir Module aus Asien zu einem Speicher montieren?

Sie. Wer in der EU die fertige, sicher funktionierende Batterie vervollständigt und in Verkehr bringt, ist dafür verantwortlich (FAQ 2.5 und 3.4). Ihr Modullieferant muss Ihnen die nötigen Informationen und Unterlagen kostenlos zur Verfügung stellen (Art. 39).

Braucht ein Ersatzmodul einen eigenen Pass?

Ein Modul, das nur als Ersatzteil in eine vorhandene Batterie eingebaut wird, ist ein Bauteil und keine Batterie für den Endgebrauch. Die reparierte Batterie behält ihren Pass; eine einfache Reparatur braucht keinen neuen (FAQ 9.2).

Ist der Tausch eines Moduls eine Wiederaufarbeitung?

Nicht ohne Weiteres. Wiederaufarbeitung verlangt die Demontage und Beurteilung aller Zellen und Module, mindestens 90 % der ursprünglichen Bemessungskapazität und höchstens 3 % Abweichung im Alterungszustand zwischen den Zellen (Art. 3 Abs. 1 Nr. 32). Erst dann braucht die Batterie einen neuen, verknüpften Pass.

Wie viele QR-Codes braucht ein Container mit vier Racks?

So viele, wie er Batterien enthält. Ist der Container eine Batterie, bekommt er eine Kennung und einen QR-Code. Ist jedes Rack eine eigene Batterie, braucht jedes Rack seinen eigenen (Art. 77 Abs. 3, Art. 13 Abs. 6).

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 77: Batteriepass · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  2. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 3: Begriffsbestimmungen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  3. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 1: Gegenstand und Anwendungsbereich · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  4. Verordnung (EU) 2023/1542, Erwägungsgrund 13: Batteriesätze und Zellen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  5. Verordnung (EU) 2023/1542, Erwägungsgrund 14: Selbstbausätze · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  6. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 13: Kennzeichnung und QR-Code · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  7. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 38: Pflichten der Erzeuger · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  8. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 39: Pflichten der Zulieferer von Batteriezellen und Batteriemodulen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  9. Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 44: Fälle, in denen die Pflichten der Erzeuger auch für Einführer und Händler gelten · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  10. Verordnung (EU) 2023/1542, Anhang XIII: In den Batteriepass aufzunehmende Informationen · Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (EUR-Lex) · abgerufen am 25. Oktober 2026
  11. FAQ der Kommission zum digitalen Produktpass für Batterien (EU Digital Product Passport FAQ for Batteries) · Europäische Kommission, GD GROW · abgerufen am 25. Oktober 2026
  12. GS1 Digital Link Standard · GS1 · abgerufen am 25. Oktober 2026

Dieser Artikel gibt den Stand der Rechtslage wieder, wie wir ihn am 25. Oktober 2026 an den verlinkten Primärquellen geprüft haben. Er ist keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der Text im Amtsblatt der EU.

Über den Autor

BatteryPass-Redaktion

Produkt- und Regulierungsteam von BatteryPass

Wir bauen BatteryPass und lesen dafür die Batterieverordnung, die Leitfäden der Kommission und die Dokumentation der ERP-Hersteller im Original. Entwürfe entstehen mit KI-Unterstützung; jeder Artikel wird von Menschen geprüft, und jede regulatorische Aussage ist mit ihrer Primärquelle verlinkt.